ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die folgenden Bedingungen gelten für den Erwerb von x-log-Produkten über das Online-Angebot von x-log (“Webshop”).


KAUFVERTRAG

Unsere Produktpräsentation im Webshop ist kein Verkaufsangebot, sondern eine Aufforderung an den Interessenten, ein verbindliches Kaufangebot abzugeben. Der Interessent gibt dieses Kaufangebot ab, indem er das oder die Produkte in den Warenkorb legt, seine Email und Versandadresse hinterlegt und den Bestell- und Bezahlvorgang abschließt. x-log kann dieses Kaufangebot innerhalb von fünf Arbeitstagen durch Zusendung einer Bestätigungsemail oder Zusendung der Ware annehmen. Dadurch kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Nimmt x-log das Kaufangebot nicht an, wird x-log den Interessenten per Email informieren und bereits erhaltene Leistungen (Zahlung) unverzüglich erstatten.


BEZAHLUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT

x-log akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Bestellprozesses im Webshop angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von x-log.


GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

x-log gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß §§ 434, 435 BGB sind. Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. Im Fall des Mangels kann der Kunde nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Auch nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nach § 476 BGB verzichtet x-log auf den Nachweis, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.

x-log kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Sache gelten die gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist.


FÜNFJÄHRIGE GARANTIE

Für bestimmte Produkte mit Seriennummer gewährt x-log nach den folgenden Bestimmungen eine freiwillige Garantie von fünf Jahren. Voraussetzung ist, dass der Kunde das erworbene Produkt vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf der Website von x-log (www.x-log.de) unter Angabe der Seriennummer des Produktes, des Zeitpunktes der Lieferung sowie seiner vollständigen Namens- und Adressdaten registriert. Die Garantie dauert fünf Jahre und beginnt zeitgleich mit der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

Tritt während der Garantiezeit ein Mangel auf und will der Kunde die Garantie in Anspruch nehmen, so zeigt er dies x-log durch Ausfüllen der dafür vorgesehenen Formulare auf der Website (www.x-log.de/service) an. Der Kunde wird den daraufhin angezeigten Retourenschein ausdrucken und der Rücksendung beilegen, oder ersatzweise die angezeigte Nummer deutlich sichtbar auf dem Paket vermerken.

x-log wird unentgeltlich nach eigenem Ermessen den Mangel beheben oder ein vergleichbares Ersatzprodukt liefern. Jede Seite trägt ihre Versandkosten selbst.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung (z.B. ausgelaufene Batterien) oder übermäßige Beanspruchung (z.B. Gebrauch außerhalb der Spezifikation). Wird ein solches Gerät im Rahmen der Garantie an x-log eingeschickt, wird x-log den Kunden über die voraussichtlichen Kosten der Schadensbehebung informieren oder ihm ein Angebot für ein Ersatzgerät unterbreiten.

Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung bleiben durch die Garantie unberührt. Soweit beide Rechte des Kunden nebeneinander bestehen und der Kunde nicht ausdrücklich eines ausschließt, wird x-log den Kunden stets so stellen, als hätte er das im jeweiligen Fall für ihn wirtschaftlich vorteilhaftere Recht gewählt.


HAFTUNG

x-log haftet nur für grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen, es sei denn

  1. es sind Garantien oder vertragswesentliche Pflichten von x-log betroffen, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, oder
  2. es geht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand München.


HINWEIS ZU BATTERIEN

Soweit zum Betrieb unserer Produkte Batterien oder Akkus erforderlich sind, werden diese mitgeliefert. Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Batterien können nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (zum Beispiel in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel) unentgeltlich zurückgegeben oder per Post an uns zurückgesandt werden.Die Rücksendeadresse lautet:

x-log Elektronik GmbH
Werk Amtronik – Batterierücknahme
Kapellenstr. 5
92245 Kümmersbruck-Moos

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.


BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE MIETE

Die folgenden Bedingungen gelten für die Miete von Produkten der x-log Elektronik GmbH („xlog“) über das Online-Angebot von x-log (“Webshop”) oder durch schriftliche, textliche oder telefonische Bestellung. Sie gelten ergänzend zu den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und gehen diesen im Zweifel vor.

MIETVERTRAG

Die Produktpräsentation von x-log im Webshop ist kein Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung an den Interessenten, ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Interessent gibt dieses Angebot ab, indem er das oder die Produkte in den Warenkorb legt, seine Email und Versandadresse hinterlegt und den Bestellvorgang abschließt. Alternativ kann der Interessent ein entsprechendes Angebot per Email, Telefon oder Brief an x-log richten („direkte Bestellung“). x-log kann dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf Arbeitstagen durch Zusendung einer Bestätigungsemail oder Zusendung der Ware annehmen. Dadurch kommt ein wirksamer Mietvertrag zustande. Nimmt x-log das Mietangebot nicht an, wird x-log den Interessenten per Email informieren und bereits erhaltene Leistungen (Zahlung) unverzüglich erstatten. x-log kann die Annahme des Angebots von der Qualifikation des Interessenten abhängig machen. In diesem Falle wird x-log den Interessenten auffordern, geeignete Nachweise seiner Qualifikation vorzulegen. Die vorstehend genannten Fristen beginne erst mit Vorliegen dieser Nachweise.

MIETGEGENSTAND

Mietgegenstand ist/sind der oder die im Webshop ausgewählten Artikel, die sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots durch den Mietinteressenten im Warenkorb befinden. Bei einer „direkten Bestellung“ wird der Mietgegenstand durch die von x-log versandte Auftragsbestätigung definiert.

MIETKONDITONEN

Für Mietdauer, Mietzins, Zahlungsmodalitäten, Versand und Rückgabe gilt die Darstellung im Webshop zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots durch den Interessenten.

MIETZEITRAUM

Die Mietdauer beginnt mit dem Datum der Versendung des Mietgegenstandes durch die x-log Elektronik GmbH. Sie endet mit dem Datum der Rücksendung des Mietgegenstandes durch den Mieter. Der Mieter sendet den Mietgegenstand in einer fachgerechten Verpackung, die den Mietgegenstand angemessen gegen mögliche Transportschäden schützt, frei Haus. Überschreitet die tatsächliche Mietdauer den vereinbarten Mietzeitraum um mehr als drei Arbeitstage, ist x-log berechtigt, für jeden angefangenen Monat der Überschreitung eine Monatsmiete nach der dann aktuellen Preistabelle, ersatzweise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preistabelle, zu verlangen.

MIETZAHLUNG

Die Mietzahlung ist im Voraus für die vereinbarte Laufzeit fällig. Sie wird im Wege der im Webshop angebotenen Zahlungsweisen entrichtet. Der Versand des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt frei Haus nach Eingang der Mietzahlung für die erste Mietdauer.

ZUSATZMIETEN

Der Mieter kann einen bestehenden Mietvertrag („Hauptmiete“) um weitere Mietverträge („Zusatzmieten“) ergänzen. In diesem Fall gilt für die Zusatzmieten die vereinbarte Laufzeit der Hauptmiete als vereinbart. Eine Zusatzmiete endet immer mit der Hauptmiete, ggf. überzahlte Mietzahlungen der Zusatzmiete werden zeitanteilig für jeden nicht genutzten Monat erstattet.

KÜNDIGUNG

Der Mietvertrag wird für die beim Abschluss bestimmte Zeit („Laufzeit“) geschlossen. Jede Seite kann den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Mietzeitraums kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Mietvertrag um eine weitere Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere wegen groben Verstoßes gegen die vertraglichen Pflichten, bleibt unberührt.

GEBRAUCH DES MIETGEGENSTANDES

Der Mieter wird den Mietgegenstand ausschließlich zum vorgesehenen Zweck und innerhalb der gesetzlichen Vorschriften gebrauchen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter wird den Mietgegenstand während der gesamten Besitzdauer pfleglich behandeln. Er wird den Mietgegenstand unmittelbar nach Erhalt auf offensichtliche Schäden prüfen. Der Mieter wird während der gesamten Besitzdauer x-log von Schäden am Mietgegenstand unverzüglich in Kenntnis setzen. Unterlässt der Mieter dies, gehen seine Nachteile aus den Folgen einer verspäteten Kenntnis von x-log an dem Mangel zu seinen Lasten. x-log kann eigenen Schaden aus einer verspäteten Meldung gegen den Mieter geltend machen.

MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG

x-log gewährleistet eine einwandfreie Funktion des Mietgegenstands. Bei Mängeln oder Defekten, die nicht auf ein Verschulden des Mieters zurück zu führen sind, leistet x-log Ersatz für den mangelhaften oder defekten Teil des Mietgegenstandes. Sollte die Ersatzleistung wegen desselben Mangels zweimal in Folge erfolglos sein, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Falle entfällt die vereinbarte Mietzahlung zeitanteilig vom Zeitpunkt des Eintritts des Mangels oder Defekts an und anteilig für den Anteil des mangelhaften Teils des Mietgegenstandes am Mietgegenstand insgesamt. Bereits zu viel gezahlte Mietzahlungen erstattet x-log nach Rücksendung des mangelhaften Mietgegenstandes an den Mieter zurück. Im Regelfall wird x-log einen Ersatz für einen mangelhaften Mietgegenstand oder einen Teil davon nach Reklamation des Mieters auf eigene Kosten verschicken. Der Mieter verpflichtet sich zur umgehenden Rücksendung des mangelhaften Mietgegenstandes oder dessen Teil auf seine Kosten. Abweichend davon kann x-log nach eigenem Ermessen vor Versand eines Ersatzes die Versandbestätigung des Mieters verlangen.

HAFTUNG

x-log haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel des Mietgegenstandes entstehen, es sei denn, es fällt ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Eine Haftung von xlog ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Mieter die Mietsache missbräuchlich verwendet oder im Rahmen des Gebrauchs gegen Verordnungen und Gesetze im jeweiligen Anwendungsbereich verstößt. Die Haftung nach den Vorschriften der gesetzlichen Produkthaftung bleibt davon unberührt.